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Allgemeine Geschäfts­bedingungen (Stand Mai 2023)

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der
BrieseSports GmbH (im Folgenden auch als „FITNESS656“ – Studio(s) auftretend) und
Verbrauchern, die durch die Unterschrift der Vertragspartner zustande kommen. Ein Verbraucher
(im Folgenden als „Mitglied“ bezeichnet) ist dabei jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft
zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

2. Vertragsabschluss

2.1. Abschluss der Studiomitgliedschaft

Verträge zwischen dem FITNESS656 Studio und dem Mitglied kommen durch Abschluss eines
Mitgliedsvertrages über die Website des Fitnessstudios (www.fitness656.de) oder
durch Ausfertigung einer Print- bzw. Digitalversion im Fitnessstudio zustande. Mitglieder, die das
18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können einen Mitgliedsvertrag nur mit schriftlicher
Einwilligung der Erziehungsberechtigten abschließen. Der Vertrag kann in diesem Fall nur im
Fitnessstudio abgeschlossen werden.

2.2. Leistungsumfang

Das Studio gewährt dem Mitglied im Rahmen seiner ausgehängten Öffnungszeiten die Nutzung
der Studioeinrichtung, sowie der Kraft- und Trainingsgeräte. Die Nutzung des Studios ist dabei
nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet. Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen, die
nicht explizit im Vertrag Erwähnung finden, werden bei Inanspruchnahme separate Kosten vom
Studio erhoben (z.B. Personaltraining, Getränkeabo)

2.3. Zutrittsmedium

Das Mitglied erhält bei Vertragsabschluss ein Zutrittsmedium (Mitgliedsarmband). Das
Zutrittsmedium ist nicht auf Dritte übertragbar und darf nur persönlich genutzt werden. Sollte das
Mitglied dieser Vorgabe zuwider handeln und das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich
einem Dritten überlassen, so kann das Studio eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00€ verlangen,
ohne das ein Schadensnachweis oder eine vorherige Abmahnung erfolgen muss. Sogenannte
Probetrainings, bei denen Mitglieder andere Interessenten mit ins Studio nehmen, müssen vorab
nachweislich kommuniziert werden und führen andernfalls ebenso zu einer Vertragsstrafe von
50,00€. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum
Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern. Für die Erstausstellung
des Zutrittsmediums wird eine Gebühr von 19,90€ fällig. Für die sichere Verwahrung des
Zutrittsmediums ist das Mitglied selbst zuständig. Der Verlust des Zutrittsmediums ist ohne
Verzug dem Studio zu melden. In Folge wird das Zutrittsmedium gesperrt. Muss ein neues
Zutrittsmedium ausgestellt werden, wird eine Aktivierungsgebühr von 19,90€ fällig.

3. Nutzung des Studios

3.1. FITNESS656 Hausordnung

Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung
enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur
Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur
Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder
Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den
Weisungen Folge zu leisten. Eine Abschrift der Hausordnung ist der Mitgliedschaftsvereinbarung
beigelegt. Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu folgen und den ihm
nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß
nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche
Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung
außerordentlich zu kündigen.

3.2. Personalloses Fitnessstudio

Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht
während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Es handelt sich
grundsätzlich um ein personalloses Fitnessstudio. Das Mitglied wurde darauf hingewiesen,
dass die Mitarbeiter von FITNESS656 weder einschätzen noch überprüfen können, ob der
Kunde medizinisch für das Training geeignet ist. Dem Kunden wird daher empfohlen, sich
vor Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
Das Mitglied bestätigt, gesund und in der Lage zu sein, ein frei gewähltes Training zu
absolvieren. Das Mitglied wurde von FITNESS656 darüber aufgeklärt, dass im
Mitgliedsbeitrag keine Trainingseinweisung oder Betreuung enthalten ist und das das
Mitglied eigenständig an den Geräten trainiert bzw. die Bedienung dieser Geräte bekannt
ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss vom Mitglied eine Einweisung gebucht werden.

3.3. Begleitung

Das Mitbringen von Begleitpersonen jeglicher Form (z.B. Freunden, Kindern, Tieren) ist nur mit
ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet.

3.4. Nutzung der Spinde

Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied
nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte
Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten
verwendet werden.

3.5. Selbständige gewerbliche Tätigkeiten

Jede selbständig gewerbliche Tätigkeit im Studio ohne diesbezügliche vertragliche Vereinbarung
mit FITNESS656 ist untersagt.

3.6. Verbotene Substanzen und Gegenstände

Der Konsum, das Anbieten, Verschaffen oder Überlassen von Zigaretten, Dopingmitteln,
alkoholischen Getränken oder sonstigen verbotenen Stoffen ist im Studio verboten, dies gilt auch
für das Einbringen von Waffen, explosiven Stoffen etc.. Zudem sind Glasflaschen im Club aus
Sicherheitsgründen nicht zugelassen.

4. Pflicht zur Übermittlung von Daten bei persönlichen Veränderungen

Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied
dem Studio ohne Verzug mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das
Mitglied Änderungen der Daten nicht gemeldet hat, sind vom Mitglied zu tragen.

5. Beiträge und Zahlungen

5.1. Fälligkeit und Zahlung des Mitgliedsbeitrags

Der vertraglich vereinbarte Mitgliedsbeitrag, die Anmeldegebühr und die Servicepauschale
entstehen jeweils mit Abschluss des Mitgliedsvertrages und sind sofort fällig. Als Grundlage
hierfür dient das Vertragsstartdatum. Die einmalige Anmeldegebühr umfasst die Erfassung der
Nutzerdaten, sowie die Zurverfügungstellung und Programmierung des Zutrittsmediums. Die
jährliche Servicepauschale ist jeweils nach Ablauf von 12 Monaten zum jeweiligen anfallenden
Monat der Vertragsperiode fällig. Monatliche Mitgliedsbeiträge werden je nach vertraglicher
Vereinbarung im Voraus zum Monatsersten oder zum 15. eines jeden Monats für den jeweiligen
Kalendermonat bzw. Teilzeitraum eingezogen. Bei Mitgliedsverträgen mit einer jährlichen Zahlung
wird der Mitgliedsbeitrag zum jeweiligen nächsten Monatsersten eingezogen. Alle Entgelte sind
grundsätzlich per Sepa-Lastschriftmandat zu entrichten. Die entsprechende Vereinbarung dazu
liegt den Vertragsunterlagen bei.

5.2. Bankrücklastkosten

Das Mitglied bzw. der laut Vertrag oder Sepa-Lastschriftmandat Zahlungspflichtige verpflichtet
sich dazu, für eine ausreichende Deckung des benannten Girokontos zum Zeitpunkt der
Abbuchung zu sorgen. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch
entstehende Kosten, namentlich der BrieseSports GmbH entstehende Bankrücklastkosten, vom
Mitglied zu tragen.

5.3. Zahlungsverzug

Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und
Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem
vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Wurde eine monatliche
Zahlung der Mitgliedsbeiträge vereinbart und gelangt das Mitglied schuldhaft mit wenigstens zwei
Monatsbeiträgen in Verzug, werden sämtliche offene Beiträge und Pauschalen bis zum Ende der
Vertragslaufzeit sofort fällig. Weiterhin hat das Mitglied im Verzugsfall die Kosten einer
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten
eines Inkassobüros, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie
Vollstreckungskosten. Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen gegen die BrieseSports GmbH aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend
machen.

5.4. Beitragserhöhung bei außerordentlichen Umständen

Sollten außerordentliche Umstände auftreten, wie z.B. Mehrwertsteuererhöhung,
Mieterhöhung, Amtsbedingte Betriebsschließung, etc. darf das FITNESS656 Fitnessstudio
eine Beitragserhöhung von bis zu 10% der Monatlichen Gebühren vornehmen.

6. Vertragsdauer und Kündigung des Vertrages

Der Vertrag hat, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, eine Erstlaufzeit von 12 Monaten.
Der Beginn des Mitgliedsvertrages beginnt mit dem im Vertragspapier dokumentierten
Startdatum. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals nach Ende der Erstlaufzeit aufgelöst
werden und ist ansonsten nach Ablauf der 12 Monate monatlich kündbar. Die Kündigung ist
rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Vertragsende zugegangen
ist. Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber dem
Studio in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der
Zeitpunkt des Zugangs im Studio. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht
zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen. Der Mitgliedsvertrag kann von beiden
Vertragspartnern außerordentlich gekündigt werden, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt (z.B.
Verstoß Hausordnung, mehrfacher Zahlungsverzug). Ein Wohnortwechsel des Mitglieds begründet
dabei keinen wichtigen Grund. Sollte die Mitgliedschaft aufgrund von Krankheit außerordentlich
gekündigt werden wollen, muss eine dauerhafte Sportunfähigkeit in Form eines ärztlichen Attests
vorgelegt werden.

7. Ruhezeiten Regelung

Die Möglichkeit einer vertragskürzenden und kostenfreien Ruhezeit besteht grundsätzlich nicht.
Jedoch sind Ausnahmen von dieser Regelung möglich, die bei Vertragsabschluss besprochen
und vertraglich festgehalten werden können. Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der
Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen
ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit
unberücksichtigt, d. h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den
Aussetzungszeitraum.

8. Haftungsbeschränkung

Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände
und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung des Studios
für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

9. Datenschutz

9.1. Datenspeicherung

Die BrieseSports GmbH erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des
Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im
Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur
Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie
Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. In anonymisierter Form werden die erfassten Daten
zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet.

9.2. Videoüberwachung

Die BrieseSports GmbH behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des
Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder
Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern,
soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Das Studio wird
größtenteils personallos betrieben. Die Kameras dienen ausschließlich dem Inhaltsschutz und
dem Betreiber zur Kontrolle des Ordnungsgemäßen Zutritts und der Einhaltung der Hausordnung.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Änderungen dieser AGB

Die BrieseSports GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für
die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen
hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von
zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist
das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

10.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt
dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

10.3. Teilnahme an Streitschlichtung

Die BrieseSports GmbH ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des
VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.

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